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inderarbeit, unfaire Entlohnung, Umweltverschmutzung oder Verletzung des Arbeitsschutze: für diese und andere Missstände sollen deutsche Unternehmen künftig haften, selbst wenn sie nicht direkt dafür verantwortlich sind, dafür aber ihre Zulieferer in fernen Ländern. Darauf hat sich nach langer Diskussion die Regierungskoalition geeinigt. Die juristischen Folgen bleiben aber – zunächst – vergleichsweise gering.
Insbesondere Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) hatten lange um die Ausgestaltung des neuen Gesetzes gerungen, das zum Ziel hat, dass deutsche Unternehmen, ihre Lieferanten im Ausland auf bestimmte Standards verpflichten. Als Ergebnis sieht das Gesetz nun einen Stufenplan vor, wonach es ab 2023 zunächst für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten soll, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Bundestag und Bundesrat sollen es noch vor der Bundestagswahl im September 2021 verabschieden, allerdings wird es dann erst Anfang 2023 in Kraft treten. Bei Verstößen müssen Unternehmen zunächst nur mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem sollen sie bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. Vom Tisch ist damit allerdings eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für Gesetzesverstöße – etwa durch Klagen von Mitarbeitern der Zulieferunternehmen. Die hatten Wirtschaftsverbände und Altmeier vehement abgelehnt. Deutsche Unternehmen würden sich in diesem Fall wegen zu hoher Risiken aus vielen Ländern der Welt zurückziehen, woran niemandem gelegen sein könne.
Das Gesetz soll einen Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern einzudämmen. Es ist in den Augen der Befürworter
dringend notwendig, da sich nur ein kleiner Teil von Unternehmen an bestehende Selbstverpflichtungen halte. Mit dem Gesetz hingegen sollen Unternehmen künftig ihre gesamte Lieferkette im Blick haben. Wird einer Firma ein Missstand in ihrer Lieferkette bekannt, ist sie verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen.
Vertreter der Wirtschaft hatten im Vorfeld vor einem deutschen Alleingang gewarnt. Wenn überhaupt sollte ein Lieferkettengesetz aus ihrer Sicht auf europäischer Ebene oder im Rahmen der 20 führenden Industrie- und Entwicklungsländer (G20) angestrebt werden.
gh
Quelle:
www.spiegel.de
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