Unsere Leistungen

Wie wir Sie unterstützen können

Seit Jahren unterstützen wir insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiter- und Kundenkommunikation. Profitieren auch Sie von unserem Knowhow und unserer Erfahrung bei der Umsetzung Ihrer Anforderungen.

Beratung

Konzept

Strategie

CO2-Footprint

Reduktion

Kompensation (international / regional)

Zielsetzung

Alle gängigen Standards

Konzept

Redaktion

Layout

Produktion

Website

Pressearbeit

Marketing

Mitarbeiterkommunikation

Öffentlichkeitsarbeit

Teil einer besseren Welt von morgen

Die UN-Entwicklungs­ziele

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: sustainable development goals, SDGs) der Vereinten Nationen (UN) fordern weltweit eine nachhaltige Entwicklung in ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Hinsicht. Sie traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft und gelten für alle Staaten der Erde.

Mehr erfahren zu den Entwicklungszielen der UN

FAQs

In unseren Fragen und Antworten haben wir einige Aspekte aus den Entwicklungszielen erklärt.

Für bereits jetzt berichtspflichtige Unternehmen beginnt die Berichtspflicht nach der CSRD bereits mit dem Geschäftsjahr 2024. Neu in die Berichtspflicht kommende Unternehmen müssen zum ersten Mal über das Geschäftsjahr 2025 einen nicht-finanziellen Bericht abgeben, wobei für quantitative Angaben Vergleichswerte aus 2024 erforderlich sein werden.

Neben kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bisher schon berichten müssen, sind künftig auch alle "großen" Unternehmen berichterstattungspflichtig. Als „groß“ gelten nach der Richtlinie alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:
  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250