FAQ

In unseren Fragen und Antworten finden Sie zu vielen Aspekten von Nachhaltigkeit weiterführende Erklärungen. Stöbern Sie ruhig!

Der Begriff "klimaneutral" ist in aller Munde, und immer mehr Unternehmen, Organisationen und auch Kommunen setzen für sich und ihre Produkte entsprechende Konzepte um. Dabei ist der Begriff nicht geschützt und wird auch immer wieder etwas unterschiedlich verstanden.  Im Grunde bedeutet er, dass durch ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht erhöht wird. Das heißt konkret, die CO2-Bilanz muss am Ende netto 0 aufweisen. Um das zu erreichen hat ein Unternehmen zwei Stellschrauben:
  • Einsparmaßnahmen bei den eigenen Prozessen: Das Unternehmen passt seine Prozesse an, nutzt etwa klimafreundliche Rohstoffe und regenerativ erzeugte Energie. Es stellt den Vertrieb um und die Reistätigkeiten seiner Mitarbeiter. Jedes Unternehmen hat hier sein eigenes Potenzial.
  • Ausgleich von Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen: Klimaschädliche Gase werden nicht im Unternehmen reduziert, sondern in gleicher Menge durch ein vom Unternehmen initiiertes bzw. bezahltes Kompensationsprojekt reduziert.
Bei beiden Varianten gelangt am Ende weniger CO2 in die Atmosphäre. Aber gerade das Verhältnis der beiden Ansätze zueinander sorgt immer wieder für Kritik an Unternehmen. Der Vorwurf lautet oft, dass zu wenig an den eigenen Prozessen getan werde und man stattdessen versuche, sich anderswo, wo es ggf. auch billiger ist, frei zu kaufen für eine bei weitem nicht optimierte Wirtschaftsweise hierzulande. Gerade bei Produkten mit hohen Emissionen können Unternehmen hier in den Verdacht von "Greenwashing" geraten. Der zweite Kritikpunkt bezieht sich darauf, dass der Begriff „klimaneutral“ häufig nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern auf das bestimmte Bereiche oder Produkte bezogen wird. Netto 0 ist dann nur eine Teilsumme, der andere Summen im selben Unternehmen gegenüberstehen.
Es kommt also sehr darauf an, was genau das Unternehmen bei den eigenen Prozessen tut, wie hoch der unvermeidbare Rest an zu kompensierenden Emissionen ist und zu welchem Preis (im Vergleich zu Aufwand für eigene Einsparmaßnahmen) wo und mit welchem Projekt kompensiert wird. Außerdem ist eine transparente Offenlegung aller Maßnahmen und Berechnungen wichtig. Wie verwenden die Begriffe folgendermaßen:
  • klimafreundlich Das Unternehmen führt klar definierte Maßnahmen zu Reduktion seiner Treibhausgasemissionen durch, die Senkung ist signifikant und wird über eine entsprechende Berichterstattung dokumentiert.
  • klimaneutral Das Unternehmen bilanziert seine Emissionen nach verbindlichen Standards, reduziert sie durch eigenen Maßnahmen signifikant, und kompensiert den unvermeidbaren Rest durch anerkannte Zertifikate aus Kompensationsprojekten (in der Regel aus Entwicklungsländern). Die behauptete 0 am Ende der Bilanz ist transparent berechnet und belastbar.
  • klimaoptimal Das Unternehmen tut sein Möglichstes bei den Einsparungen - und kompensiert den unvermeidbaren Rest nicht durch vergleichsweise günstige Zertifikate aus Entwicklungsländern, sondern durch in der Regel deutlich teurere regionale Projekte. Hier stehen allerdings häufig nicht ausreichend Zertifikate oder Flächen für eigene Projekte zur Verfügung, so dass am Ende womöglich ein nicht kompensierter Rest bleibt. Das Unternehmen bilanziert transparent und belastbar und steht zu diesem Rest, es erreicht somit in seinen Möglichkeiten das "Optimum". Dieser Ansatz kann am Ende glaubwürdiger sein als eine rechnerische "Neutralität" durch internationale Zertifikate.

In den Medien war zuletzt von Abmahnungen gegen Unternehmen die Rede, die mit dem Begriff „klimaneutral“ werben – bezogen auf das gesamte Unternehmen, Teilbereiche davon oder einzelne Produkte. Gegen mehrere Unternehmen, darunter Aldi Süd, hat die „Wettbewerbszentrale“ Unterlassungsklagen eingereicht. Einige Unternehmen haben daraufhin Verpflichtungserklärungen gegenüber abgegeben, die Gerichtsverfahren in den anderen Fällen sind alle noch offen. Die Kritik richtet sich gegen Werbebotschaften wie: „erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler", „wir handeln klimaneutral" oder "klimaneutrales Premium-Heizöl". Die „Wettbewerbszentrale“ hält diese Aussagen für irreführend beziehungsweise intransparent und unkonkret. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass die Klimaneutralität zu 100 Prozent durch emissionsvermeidende beziehungsweise emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht werde, die das Unternehmen selbst und seine Produkte betreffen: etwa in den eigenen Produktionsprozessen, der Logistik oder dem Vertrieb. Dies sei aber – so die Kritik – tatsächlich nicht der Fall, die Klimaneutralität stelle lediglich ein rechnerisches Ergebnis dar, das durch den Kauf von CO₂-Ausgleichszertifikaten erreicht werde. Darauf müsse in der Werbung explizit hingewiesen werden. Diese Kritik erscheint zunächst inhaltlich und formal unberechtigt. Denn eine gerichtlich festgestellte Definition von Klimaneutralität oder gar eine gesetzlich normierte Beschreibung gibt es bis heute nicht – wohl aber eine international im Zuge der internationalen Klimakonferenzen entstandene und anerkannte Definition: Demnach wird – wie oben dargestellt – eine ausgeglichene CO2-Bilanz dann erreicht, wenn zunächst Einsparmaßnahmen durch das Unternehmen selbst in den von ihm verantworteten Prozessen durchgeführt werden. Betrachtet werden dabei die drei so genannten Scopes des Corporate Standards im Greenhouse Gas Protokoll. Dieser Bilanzierungs-Standard gilt weltweit einheitlich für Unternehmen. Danach werden in einem zweiten Schritt verbleibende, nicht vermeidbare CO2-Emissionen im Rahmen von zertifizierten Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern ausgeglichen. Dahinter steckt die Intention der weltweiten Klimakonferenzen, wonach die „Verursacherländer“ des Klimawandels, also die Industrieländer, finanzielle Zahlungen an die Entwicklungsländer leisten sollten, die sich weniger gut an die Folgen der Erderwärmung anpassen können. Der Begriff „klimaneutral“ findet sich daher in dem hier beschriebenen Verständnis in allen Klimavereinbarungen und in der Folge bei allen damit befassten Institutionen wie der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder dem Umweltbundeamt. Inhaltlich spiegelt der beschriebene Mechanismus schlicht die Tatsache wider, dass kein Unternehmen, kein Produkt und keine öffentliche Einrichtung klimaneutral – also aus sich selbst heraus CO2-frei sein kann, solange Energiegewinnung und Produktion noch zumindest zum Teil auf fossilen Trägern beruhen. Klimaneutralität müsste dann, wenn sie allein auf Aktivitäten des Unternehmens selbst bezogen werden, die Einstellung seiner Tätigkeit zur Folge haben. Dennoch zeigen die Abmahnversuche und die Resonanz, die sie in den Medien gefunden haben, einen Trend in der Wahrnehmung von Klimabilanzen für Produkte oder Unternehmen. Die „Wettbewerbszentrale“ hat recht, wenn sie anmahnt, dass vor jeder Kompensation mögliche Einsparmaßnahmen getätigt werden sollen. Der Fokus muss auf Vermeidung und Verringerung liegen, nicht auf Kompensation unnötig hoher Emissionen. Hier dürfen es sich Unternehmen auch nicht zu leicht machen, auch wenn Kompensation in Entwicklungsländern häufig wesentlich billiger ist als Einsparmaßnahmen durch das Unternehmen selbst. Je transparenter die Aktivitäten des Unternehmens sind, je größer die eigenen Anstrengungen und je authentischer der Bezug der Kompensationsprojekte zum eigenen Geschäft, desto glaubwürdiger wird die Klima-Story von Unternehmen. Genau darauf kommt es gerade vor dem Hintergrund von solchen Diskussionen an. Stand: 26.5.2021 gh

Die Dienstleistung des Footprints kostet je nach Unternehmensgröße und Dienstleister einige hundert bis einige tausend € im Jahr. Die Bilanz sollte jährlich fortgeschrieben werden, um Einsparungen auch zeigen zu können. Die Zertifikate für die Kompensation kosten auf dem freiwilligen Markt je nach Projekt 8 bis 15 € pro Tonne CO2. Stand: 10.03.2021 gh

Seit 2005 gibt es zwei Arten von weltweiten CO2-Märkten: den freiwilligen Markt und den verpflichtenden CO2-Handel unter Aufsicht der UN, der etwa für Energieerzeuger sowie Teile der Industrie gilt. Sie müssen für ihre Emissionen entsprechende Zertifikate kaufen. Der verpflichtende Handel steht seit Jahren in der Kritik, und es wurden einige wichtige Reformen durchgeführt. Der Vorwurf lautete vor allem, dass zu Beginn viel zu viele Zertifikate zugeteilt worden seien, so dass die Preise für die Zertifikate zu niedrig seien, und kaum Anreiz zu Reduktionen bestehe. Beim freiwilligen Markt können Projektbetreiber, NGOs oder Unternehmen in einem beliebigen Land ein Klimaschutzprojekt durchführen und das dann von einem privaten Gutachter überprüfen lassen. Dieser bestätigt die Menge der eingesparten CO2-Emissionen und damit auch die Menge der Gutschriften pro Jahr, die ausgeschüttet werden können. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂. Die Gutachter arbeiten für private Zertifizierer, darunter sind rein privatwirtschaftliche Unternehmen aber auch Stiftungen, die von Nichtregierungsorganisationen gegründet wurden, beispielsweise der Gold-Standard. Die Zertifizierer unterscheiden sich erheblich in ihren Anforderungen an die Projekte. Ein Kritikpunkt an diesem System ist, dass in der Vergangenheit Projekte oftmals nicht zusätzlich waren, die CO2-Einsparung hätte also ohnehin stattgefunden. Stand: 10.03.2021 gh

Eine Lebenszyklusanalyse, auch bekannt als Umweltbilanz, Ökobilanz oder englisch Life Cycle Assessment (LCA) ist eine systematische Analyse der Umweltwirkungen von Produkten während des gesamten Lebensweges des Produkts. Zur Lebenszyklusanalyse gehören sämtliche Umweltwirkungen während der Produktion, der Nutzungsphase und der Entsorgung des Produktes sowie die damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z. B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Zu den Wirkungen werden alle relevanten Entnahmen aus der Umwelt (z. B. Erze, Rohöl) sowie die Emissionen in die Umwelt (z. B. Abfälle, Kohlendioxidemissionen) gezählt. Die CO2-Bilanz ist ein Teilbereich der LCA, in dem die Auswirkung des Produkts lediglich unter dem Aspekt der Treibhausgasemissionen betrachtet wird. Stand: 10.03.2021 gh

Die Klimaneutralität des Unternehmens ist nach den 3 (oder 2) Scopes des Greenhouse Gas Protocols beschrieben. Es werden dafür die Emissionen betrachtet, die in den Grenzen des Unternehmens diesem zugeordnet werden können. Der Footprint eines Produkts kann zwei Aspekte haben: seinen Anteil am Fußabdruck des Unternehmens von Werkstor zur Werkstor. Das ist die übliche Vorgehensweise, wenn Unternehmen ihre Produkte klimaneutral stellen. Davon zu unterscheiden ist die Betrachtung der gesamten Wertschöpfung der Entstehung eines Produkts, seines Gebrauchs und seiner Verwertung des Produkts. Betrachtet werden hier auch Bereiche, die außerhalb des Unternehmens liegen, als bei Zulieferern, beim Kunden, bei Entsorgungsunternehmen. Stand: 10.03.2021 gh

Im Prinzip ja, allerdings begibt man sich damit noch ein Stück weit auf Neuland. Das muss kein Argument dagegen, sondern kann sogar eines für diesen Weg sein. Der Hintergrund ist, dass nationale Projekte das Risiko der Doppelzählung bergen. Wichtig bei Kompensationsprojekten ist, dass es sich immer um zusätzliche Maßnahmen handelt! Deutschland hat das Kyoto-Protokoll unterzeichnet und sich damit rechtsverbindlich zu Emissionsbeschränkungen und -minderungen verpflichtet. In den entsprechenden Berichten der Bundesrepublik über die Bilanzen der Forst- und Landwirtschaft oder die Wirkung von Naturschutzmaßnahmen könnten daher auch Projekte enthalten sein, die der Kundschaft von CO2-Kompensationen ebenfalls angeboten wurden. Bei einer Doppelzählung könnten Unternehmen in die Kritik geraten, von Greenwashing könnte die Rede sein. Falsche Tatsachenbehauptungen könnten Verbraucherschützer oder Wettbewerber zu Abmahnungen veranlassen. Sicherer und kostengünstiger sind daher Kompensationsmaßnahmen in anderen Ländern nach einem der anerkannten Standards. Nationale und regionale Kompensationsprojekte sind bisher eher die Ausnahme und bei weitem nicht so weit entwickelt, wie etwa die Projekte des Gold Standards. Aufmerksamkeitsstärker, werbewirksamer und für viele Unternehmen authentischer wären regionale Projekte, zu denen das Unternehmen womöglich auch einen direkten Bezug hat. Maßnahmen wie die Aufforstung von Wäldern, die Umwandlung von Flächen mit industrieller Landwirtschaft in Streuobstwiesen oder die Wiedervernässung von Mooren bieten sich besonders an, und Umweltverbände wie der Landesbund für Vogelschutz haben ein großes Interesse an entsprechenden Piloten, wenn sich innovative Unternehmen dafür finden. Voraussetzung dafür ist etwas unternehmerischer Mut, organisatorische Ausdauer sowie eine valide und transparente Berechnung der Effekte. Außerdem kommt es auf gute Kommunikation an. Gegebenenfalls können Unternehmen, wenn sie ganz sicher gehen wollen, solche regionalen Projekte on top zum Gold Standard initiieren. Mehr erfahren zu regionalen Kompensationsprojekten Stand: 10.03.2021 gh

Im Kyoto-Protokoll wurde auf internationaler Ebene festgelegt, wie Treibhausgase reduziert werden sollen. Als ein wichtiges Instrument hat man den Emissionshandel eingeführt. Durch ihn soll ein Anreiz für Unternehmen gesetzt werden, klimafreundlicher zu produzieren. Man muss den verpflichtenden vom freiwilligen Zertifikate-Handel unterscheiden. Verpflichtender Zertifikate-Handel Wenn ein Unternehmen, das dem verpflichtenden Zertifikate-Handel unterliegt, Kohlendioxid in die Atmosphäre abgeben will, benötigt es in Europa Emissionsrechte. Ein solches Zertifikat berechtigt dazu, innerhalb einer bestimmten Periode eine Tonne Kohlendioxid zu produzieren. Am Ende des festgelegten Zeitraums muss das Unternehmen nachweisen, dass seine gesamten Emissionen durch Zertifikate abgedeckt sind. Diese Zertifikate muss es über den Europäischen Emissionshandel kaufen – es entstehen den Unternehmen also Kosten. Weniger Treibhausgas auszustoßen, ist daher bei steigenden Zertifikate-Preisen ökonomisch rentabel, zumal ihre Menge Jahr für Jahr verknappt wird. Die Pflicht, CO2-Zertifikate zu kaufen, gilt in der EU derzeit für die großen Energie- und Industrieanlagen sowie den Flugverkehr innerhalb der EU. Zusätzlich zum Europäischen Emissionshandel gibt es in Deutschland ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für fossile Brennstoffe. Um die Reduktion der Treibhausgase ökonomisch flexibel zu gestalten, können CO2-Zertifikate gehandelt werden. Das führt dazu, dass Kohlendioxid dort eingespart wird, wo es ökonomisch effizient ist. Wenn es günstiger ist, eine Tonne CO2 einzusparen, anstatt ein Zertifikat zu kaufen, rüstet das Unternehmen um und kann überflüssige Zertifikate an andere Unternehmen verkaufen. Der staatlich geregelte Markt ist an Börsen gebunden, in Deutschland die Energiebörse EEX in Leipzig. Auf dieser Basis lassen sich sogar Finanzmarktderivate konstruieren, die an den regulären Börsen handelbar sind. Einige Kompensationsprojekte setzen genau darauf unter dem Motto „Kauft der Industrie ihre Zertifikate weg“. Sie nehmen direkt am EU-Emissionshandel teil, kaufen Zertifikate auf und legen sie dauerhaft still. Dadurch stehen den Anlagen- und Kraftwerksbetreibern innerhalb des Emissionshandels weniger Zertifikate zur Abdeckung ihrer Emissionen zur Verfügung, und sie sind gezwungen, ihren Ausstoß zu verringern. Im Gegensatz zum Großteil des freiwilligen Zertifikate-Handels werden so Emissionen direkt in Europa reduziert. Freiwilliger Zertifikate-Handel Die meisten Kompensationsprojekte für Unternehmen fokussieren auf den freiwilligen Zertifikate-Handel. Der Grund dafür ist auch ein finanzieller: verpflichtende Zertifikate kosten derzeit an der Börse mehr als 30 € pro Tonne CO2, die Zertifikate im freiwilligen Handel liegen je nach Projekt bei 8 bis 15 €. Für den freiwilligen Zertifikate-Handel prüfen unabhängige Institutionen die Qualität von Kompensationsprojekten und bemessen ihren Beitrag zur Emissionsminderung. Es kann sich um Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ebenso handeln wie um landwirtschaftliche, ökologische oder sogar soziale Projekte, die etwa Verhaltensänderungen von Gesellschaften zum Ziel haben. Die meisten dieser Projekte befinden sich außerhalb der EU. Wichtig ist, dass diese Projekte und die ihnen zugeschriebenen CO2-Zertifikate von anerkannten Institutionen zertifiziert sind. Nur dann ist garantiert, dass die Zertifikate tatsächlich wirksamen Klimaschutzprojekten entstammen und nicht mehrfach verkauft werden. Die beiden gängigsten Standards dafür sind der Verified Carbon Standard und der Gold Standard. Beide erfüllen die vom Kyoto-Protokoll geforderten Kriterien und Auflagen. Freiwillig können Unternehmen sowohl auf dem freiwilligen als auch auf dem verpflichtenden Markt kompensieren. Umgekehrt kann aber auf einem freiwilligen Markt keine Kompensation erfolgen, um Pflichten aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Handel der Zertifikate findet entweder über spezielle Börsen wie die Chicago Climate Stock Exchange oder über einzelne Händler statt. Der Preis eines Zertifikats ist abhängig von der Qualität des zugrundeliegenden Projekts und der Marktnachfrage nach CO2-Zertifikaten. Verschiedene Organisationen wie First Climate, Primaklima, atmosfair, oder ClimatePartner bieten die Neutralstellung von Unternehmen, Dienstleistungen oder Produkten an. Unser Dienstleister ist Climate Extender, die besonders auf kleinere und mittlere Unternehmen fokussiert sind. Erst mit der Stilllegung eines CO2 Zertifikates ist die entsprechende Menge des Treibhausgases abschließend kompensiert. So kann mit jedem stillgelegten Zertifikat nur einmal die ausgewiesene Menge CO2 ausgeglichen werden. Für die Transparenz des Marktes sorgen Register. So führt das britische Unternehmen Markit eine weltweite Datenbank, in der die von Unternehmen erworbenen und stillgelegten Zertifikate für alle Interessierten transparent hinterlegt sind. Stand: 10.03.2021 gh

Emissionsmindernde Projekte können laut Kyoto-Protokoll statt im eigenen Land auch in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) bzw. in anderen Industriestaaten (Joint Implementation) durchgeführt werden. Unter Federführung des World Wildlife Funds haben Umwelt- und Entwicklungsexperten sowie Wissenschaftler den anspruchsvollen Gold Standard für solche Projekte entwickelt. Mittlerweile ist er von mehr als 80 großen NGOs als wichtigstes Zertifizierungssystem für Projekte zur Reduzierung von CO2 in der Atmosphäre anerkannt. Die Zertifizierung setzt sehr hohe Maßstäbe für Klimaprojekte aus verschiedenen Themenbereichen wie erneuerbare Energien, Wasserqualität, Biogas, Aufforstung, aber auch soziale Projekte. Zusätzlich zum Klimaeffekt zertifiziert der Gold Standard nachhaltige Entwicklungen in den Ländern, in denen die Projekte realisiert werde, etwa im Bereich Gesundheit, Gleichberechtigung der Geschlechter und Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen. Unabdingbar ist, dass die Projekte neu bzw. zusätzlich sind. Sie dürfen nicht schon vorhanden gewesen sein, sondern müssen eine Veränderung in der globalen CO2-Bilanz bewirken. Stand: 10.03.2021 gh

Das GHG Protocol ist eine privat organisierte Standardreihe zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Es gilt als der weltweit verbreitetste Standard für Treibhausgasbilanzen, zahlreiche weitere Standards bauen auf ihm auf, etwa ISO 14064. Das GHG Protocol knüpft an die Vereinbarungen der internationalen Klimapolitik an und schließt Regelungslücken, die von staatlicher Seite noch nicht ausgefüllt wurden. Es richtete sich zunächst an Unternehmen. Später folgten Standards für die Emissionen von Kommunen, für Klimaschutzprojekte, für lebenszyklusbasierte Produktemissionen und für die Schätzung der Wirkung politischer Maßnahmen. Das GHG Protocol erfasst die im Rahmen des Kyoto-Protokolls regulierten Treibhausgase, von denen Kohlenstoffdioxid das bedeutendste ist. Bei der Einführung des Standards müssen zunächst die Bilanzierungsperiode und Organisationgrenzen des Unternehmens abgesteckt werden. Darin werden die Emissionsquellen identifiziert, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Emissionen können gemessen oder, was weitaus üblicher ist, etwa anhand von Verbrauch geschätzt werden. GHG Protocol-Standards unterscheiden 3 Scopes (Reichweiten):
  • Scope 1 sind alle direkten, d. h. aus Quellen innerhalb der Grenzen des Unternehmens stammenden, Emissionen wie die Fahrzeugflotte, Heizungen, Kühlgeräte oder unternehmenseigene Kraftwerke.
  • Scope 2 sind die indirekten Emissionen aus außerhalb des Unternehmens erzeugtem und eingekauftem Strom oder Dampf, von Wärme oder Kälte.
  • Scope 3 sind alle sonstigen indirekten Emissionen, darunter die aus der Herstellung oder dem Transport eingekaufter Güter, der Verteilung und Nutzung der eigenen Produkte sowie der Entsorgung von Abfällen. Auch Emissionen aufgrund von Geschäftsreisen gehören dazu.
Unternehmen ist die Erfassung der Scope-3-Emissionen freigestellt, da diese von ihnen häufig nur schwer zu erfassen sind. Die Summe der Scopes ergibt die Menge an Treibhausgasen, die das Unternehmen durch seinen Betrieb emittiert. Man nennt sie auch Footprint. Stand: 10.03.2021 gh