FAQ

In unseren Fragen und Antworten finden Sie zu vielen Aspekten von Nachhaltigkeit weiterführende Erklärungen. Stöbern Sie ruhig!

Unternehmen sollten bereits jetzt sicherstellen, dass ihre Emissionsberichterstattung ab Oktober 2023, wenn die Übergangsphase in Kraft tritt, mit dem CBAM konform ist. Zwar greift der finanzielle Grenzausgleich erst ab 2026, doch sollten Unternehmen bereits jetzt die Auswirkungen des CBAM auf ihre Importe und die der Lieferanten untersuchen. um daraus Schlüsse zu ziehen für:
  • die Entwicklung oder Anpassung ihrer Strategie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,
  • die Neubewertung der strategischen Investitionsentscheidungen und
  • die Entwicklung oder Kalibrierung des Produktangebots.
Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

Der Preis der CBAM-Zertifikate soll an den wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-Emissionszertifikate gekoppelt werden. Die finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, u. a. von:
  • der Kohlenstoffintensität des Produktionsprozesses,
  • der Verfügbarkeit kohlenstoffarmer Alternativen und
  • dem Marktpreis für Kohlenstoff zu diesem Zeitpunkt.
Wurde allerdings im Herkunftsland bereits eine Art von CO2-Preis für das importierte Produkt gezahlt, so kann dies auf die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate angerechnet werden. Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

Unter die CBAM-Berichterstattung fallen die drei Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (KFWs). Für Düngemittel, Zement und Elektrizität müssen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen dieser Treibhausgase gemeldet werden, für die meisten Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte sowie für Wasserstoff nur direkte Emissionen. Die Unterscheidung direkt - indirekt ergibt sich aus dem Greenhouse Gas Protokoll. Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

Von von Oktober 2023 bis Ende 2025 gibt es eine Übergangsphase, die Unternehmen zur Vorbereitung nutzen sollten. Während dieser Zeit hat der CBAM noch keine finanziellen Konsequenzen. Die Unternehmen sind noch nicht verpflichtet, Zertifikate zu erwerben - sie müssen aber alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, ermitteln und dokumentieren, sowie einen vierteljährlichen CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält. Die vollständige Einführung von CBAM ist ab Januar 2026 geplant. Die Unternehmen müssen dann folgende Anforderungen erfüllen:
  • Beantragung des Status' eines zugelassenen CBAM-Anmelders bei der zuständigen lokalen Behörde,
  • Berechnung der eingebetteten direkten und indirekten Emissionen der in die EU importierten Waren,
  • Überprüfung der Angaben zu den direkten und indirekten Emissionen durch einen akkreditierten Prüfer,
  • Kauf und Abgabe der entsprechenden Anzahl von CBAM-Zertifikaten, um die eingebetteten direkten und indirekten Emissionen abzudecken,
  • Erstellung und Übermittlung bis zum 31.5. eines jeden Kalenderjahres einer jährlichen CBAM-Erklärung für die Emissionen, die mit den im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführten Waren verbunden sind. Zu diesem Stichtag muss auch die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten abgegeben werden.
Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

CBAM betrifft große Teile der Industrie in der Europäischen Union. Unter die Vorschriften fallen alle Unternehmen , die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere aus Eisen und Stahl) in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren. Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

Unter Carbon Leakage versteht man, wenn europäische Produzenten, die auf internationalen Märkten konkurrieren, ihre Produktion und Verschmutzung in Länder mit weniger strengen oder gar keinen klimapolitischen Maßnahmen als in der EU verlagern, um Kosten, die in der EU durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen, zu vermeiden. Aus diesem Grund ist es das Ziel des CBAM, importierte Produkte aus Ländern mit geringeren Standards an den EU-Außengrenzen um genau diese Kosten zu verteuern. Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

Die hier dargestellten Informationen beziehen sich auf die entsprechende Verordnung vom 16.12.2022.
Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist Teil des "Fit for 55"- Pakets der Europäischen Union, mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren will. Der CBAM hat zum Ziel, dass europäische Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen, keinen Anreiz haben, Emissionen in Nicht-EU-Länder zu verlagern bzw. gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern nicht benachteiligt sind. Konkret bedeutet dass, dass importierte Waren an den EU-Außengrenzen entsprechend verteuert werden.

Der CBAM ist bereits zum 1. Oktober 2023 in Kraft getreten, sieht aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vor. Der CBAM betrifft alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren. Das ist ein ganz erheblicher Teil der deutschen Industrie und wird auch viele Mittelständler betreffen.

Quelle: Haufe.de, 18.10.2023

Der Begriff "klimaneutral" ist in aller Munde, und immer mehr Unternehmen, Organisationen und auch Kommunen setzen für sich und ihre Produkte entsprechende Konzepte um. Dabei ist der Begriff nicht geschützt und wird auch immer wieder etwas unterschiedlich verstanden.  Im Grunde bedeutet er, dass durch ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht erhöht wird. Das heißt konkret, die CO2-Bilanz muss am Ende netto 0 aufweisen. Um das zu erreichen hat ein Unternehmen zwei Stellschrauben:
  • Einsparmaßnahmen bei den eigenen Prozessen: Das Unternehmen passt seine Prozesse an, nutzt etwa klimafreundliche Rohstoffe und regenerativ erzeugte Energie. Es stellt den Vertrieb um und die Reistätigkeiten seiner Mitarbeiter. Jedes Unternehmen hat hier sein eigenes Potenzial.
  • Ausgleich von Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen: Klimaschädliche Gase werden nicht im Unternehmen reduziert, sondern in gleicher Menge durch ein vom Unternehmen initiiertes bzw. bezahltes Kompensationsprojekt reduziert.
Bei beiden Varianten gelangt am Ende weniger CO2 in die Atmosphäre. Aber gerade das Verhältnis der beiden Ansätze zueinander sorgt immer wieder für Kritik an Unternehmen. Der Vorwurf lautet oft, dass zu wenig an den eigenen Prozessen getan werde und man stattdessen versuche, sich anderswo, wo es ggf. auch billiger ist, frei zu kaufen für eine bei weitem nicht optimierte Wirtschaftsweise hierzulande. Gerade bei Produkten mit hohen Emissionen können Unternehmen hier in den Verdacht von "Greenwashing" geraten. Der zweite Kritikpunkt bezieht sich darauf, dass der Begriff „klimaneutral“ häufig nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern auf das bestimmte Bereiche oder Produkte bezogen wird. Netto 0 ist dann nur eine Teilsumme, der andere Summen im selben Unternehmen gegenüberstehen.
Es kommt also sehr darauf an, was genau das Unternehmen bei den eigenen Prozessen tut, wie hoch der unvermeidbare Rest an zu kompensierenden Emissionen ist und zu welchem Preis (im Vergleich zu Aufwand für eigene Einsparmaßnahmen) wo und mit welchem Projekt kompensiert wird. Außerdem ist eine transparente Offenlegung aller Maßnahmen und Berechnungen wichtig. Wie verwenden die Begriffe folgendermaßen:
  • klimafreundlich Das Unternehmen führt klar definierte Maßnahmen zu Reduktion seiner Treibhausgasemissionen durch, die Senkung ist signifikant und wird über eine entsprechende Berichterstattung dokumentiert.
  • klimaneutral Das Unternehmen bilanziert seine Emissionen nach verbindlichen Standards, reduziert sie durch eigenen Maßnahmen signifikant, und kompensiert den unvermeidbaren Rest durch anerkannte Zertifikate aus Kompensationsprojekten (in der Regel aus Entwicklungsländern). Die behauptete 0 am Ende der Bilanz ist transparent berechnet und belastbar.
  • klimaoptimal Das Unternehmen tut sein Möglichstes bei den Einsparungen - und kompensiert den unvermeidbaren Rest nicht durch vergleichsweise günstige Zertifikate aus Entwicklungsländern, sondern durch in der Regel deutlich teurere regionale Projekte. Hier stehen allerdings häufig nicht ausreichend Zertifikate oder Flächen für eigene Projekte zur Verfügung, so dass am Ende womöglich ein nicht kompensierter Rest bleibt. Das Unternehmen bilanziert transparent und belastbar und steht zu diesem Rest, es erreicht somit in seinen Möglichkeiten das "Optimum". Dieser Ansatz kann am Ende glaubwürdiger sein als eine rechnerische "Neutralität" durch internationale Zertifikate.

In den Medien war zuletzt von Abmahnungen gegen Unternehmen die Rede, die mit dem Begriff „klimaneutral“ werben – bezogen auf das gesamte Unternehmen, Teilbereiche davon oder einzelne Produkte. Gegen mehrere Unternehmen, darunter Aldi Süd, hat die „Wettbewerbszentrale“ Unterlassungsklagen eingereicht. Einige Unternehmen haben daraufhin Verpflichtungserklärungen gegenüber abgegeben, die Gerichtsverfahren in den anderen Fällen sind alle noch offen. Die Kritik richtet sich gegen Werbebotschaften wie: „erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler", „wir handeln klimaneutral" oder "klimaneutrales Premium-Heizöl". Die „Wettbewerbszentrale“ hält diese Aussagen für irreführend beziehungsweise intransparent und unkonkret. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass die Klimaneutralität zu 100 Prozent durch emissionsvermeidende beziehungsweise emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht werde, die das Unternehmen selbst und seine Produkte betreffen: etwa in den eigenen Produktionsprozessen, der Logistik oder dem Vertrieb. Dies sei aber – so die Kritik – tatsächlich nicht der Fall, die Klimaneutralität stelle lediglich ein rechnerisches Ergebnis dar, das durch den Kauf von CO₂-Ausgleichszertifikaten erreicht werde. Darauf müsse in der Werbung explizit hingewiesen werden. Diese Kritik erscheint zunächst inhaltlich und formal unberechtigt. Denn eine gerichtlich festgestellte Definition von Klimaneutralität oder gar eine gesetzlich normierte Beschreibung gibt es bis heute nicht – wohl aber eine international im Zuge der internationalen Klimakonferenzen entstandene und anerkannte Definition: Demnach wird – wie oben dargestellt – eine ausgeglichene CO2-Bilanz dann erreicht, wenn zunächst Einsparmaßnahmen durch das Unternehmen selbst in den von ihm verantworteten Prozessen durchgeführt werden. Betrachtet werden dabei die drei so genannten Scopes des Corporate Standards im Greenhouse Gas Protokoll. Dieser Bilanzierungs-Standard gilt weltweit einheitlich für Unternehmen. Danach werden in einem zweiten Schritt verbleibende, nicht vermeidbare CO2-Emissionen im Rahmen von zertifizierten Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern ausgeglichen. Dahinter steckt die Intention der weltweiten Klimakonferenzen, wonach die „Verursacherländer“ des Klimawandels, also die Industrieländer, finanzielle Zahlungen an die Entwicklungsländer leisten sollten, die sich weniger gut an die Folgen der Erderwärmung anpassen können. Der Begriff „klimaneutral“ findet sich daher in dem hier beschriebenen Verständnis in allen Klimavereinbarungen und in der Folge bei allen damit befassten Institutionen wie der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder dem Umweltbundeamt. Inhaltlich spiegelt der beschriebene Mechanismus schlicht die Tatsache wider, dass kein Unternehmen, kein Produkt und keine öffentliche Einrichtung klimaneutral – also aus sich selbst heraus CO2-frei sein kann, solange Energiegewinnung und Produktion noch zumindest zum Teil auf fossilen Trägern beruhen. Klimaneutralität müsste dann, wenn sie allein auf Aktivitäten des Unternehmens selbst bezogen werden, die Einstellung seiner Tätigkeit zur Folge haben. Dennoch zeigen die Abmahnversuche und die Resonanz, die sie in den Medien gefunden haben, einen Trend in der Wahrnehmung von Klimabilanzen für Produkte oder Unternehmen. Die „Wettbewerbszentrale“ hat recht, wenn sie anmahnt, dass vor jeder Kompensation mögliche Einsparmaßnahmen getätigt werden sollen. Der Fokus muss auf Vermeidung und Verringerung liegen, nicht auf Kompensation unnötig hoher Emissionen. Hier dürfen es sich Unternehmen auch nicht zu leicht machen, auch wenn Kompensation in Entwicklungsländern häufig wesentlich billiger ist als Einsparmaßnahmen durch das Unternehmen selbst. Je transparenter die Aktivitäten des Unternehmens sind, je größer die eigenen Anstrengungen und je authentischer der Bezug der Kompensationsprojekte zum eigenen Geschäft, desto glaubwürdiger wird die Klima-Story von Unternehmen. Genau darauf kommt es gerade vor dem Hintergrund von solchen Diskussionen an. Stand: 26.5.2021 gh

Die Dienstleistung des Footprints kostet je nach Unternehmensgröße und Dienstleister einige hundert bis einige tausend € im Jahr. Die Bilanz sollte jährlich fortgeschrieben werden, um Einsparungen auch zeigen zu können. Die Zertifikate für die Kompensation kosten auf dem freiwilligen Markt je nach Projekt 8 bis 15 € pro Tonne CO2. Stand: 10.03.2021 gh