Neue EU-Richtlinie gegen irreführende Werbung mit Klimaversprechen

16.07.2023

Viele Unternehmen werben heute mit Begriffen wie klimaneutral oder CO2-neutral. Das dürfte in Zukunft deutlich schwieriger werden. Denn der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie sieht vor, dass entsprechende Aussagen wissenschaftlich belegt werden müssen. Falls das nicht geschieht, könnten Unternehmen hohe Bußgelder wegen irreführender Werbung drohen, der Entwurf sieht bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vor. Außerdem soll die Richtlinie in einigen Bereichen rückwirkend gelten, das heißt, Unternehmen könnten dann auch für heutige Aussagen abgemahnt werden. Es wird erwartet, dass die Richtlinie in spätestens zwei Jahren in nationale Gesetze überführt wird. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Abstimmung zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten.

Nachdem Werbung mit dem Begriff klimaneutral in den letzten Jahren immer populärer wurde, halten sich in letzter Zeit viele Unternehmen zurück damit. Eine aktuelle Untersuchung der Schweizer Beratungsagentur South Pole von 1200 Unternehmen aus zwölf Ländern zeigt, dass bereits ein Viertel der Betriebe auf entsprechende Aussagen verzichten. Bereits jetzt gehen Umweltschutz- und Verbraucherschutzorganisationen gegen Werbeaussagen zu Klimaneutralität vor. Lesen Sie dazu auch diesen Artikel auf www.part-of-tomorrow.de. Für sie dürfte die neue Richtlinie ein scharfes Schwert werden. Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch sagte dem Handelsblatt: Werde der Gesetzentwurf umgesetzt, „werden besonders dreiste Umweltversprechen und nicht zertifizierte Label vom Markt verschwinden.“ Die DUH hat bereits rund 2o Verfahren gegen Unternehmen angestrengt, die in ihren Augen irreführend mit Begriffen wie klimaneutral oder umweltneutral werben. Nach eigenen Angaben hat sie davon bereits mehr als ein Drittel für sich entschieden. Unternehmen wie Beiersdorf, dm, Eckes-Granini hätten bereits entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben.

Bisher jedoch musste Firmen eine unlautere Werbeaussage nach dem Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden. Mit der neuen EU-Richtlinie würde die Beweislast umgekehrt: Danach müssten Unternehmen jede Aussage wissenschaftlich belegen können. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass alle umweltbezogenen Behauptungen von einer unabhängigen Prüfstelle zu zertifiziert sind. Das könnten der TÜV oder andere Zertifizierungsorganisationen sein. Wissenschaftliche Gutachten sowie die Zertifizierung könnten dann schnell fünfstellige Kosten verursachen.

Die EU-Kommission argumentiert, dass ein Großteil der Klimaaussagen heute irreführend sei. Eine Studie der Kommission hatte ergeben, dass 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt. 40 Prozent der Aussagen seien nicht belegt gewesen. Beim Begriff klimaneutral wurde in der Vergangenheit häufig kritisiert, dass für den Verbraucher nicht erkennbar, welchen Anteil dieses rein rechnerischen Werts auf Anstrengungen des Unternehmens zurückgehe – und welcher durch den Kauf von Klimaschutz-Zertifikaten aus Entwicklungsländern zustande komme.

Quelle: Handelsblatt