Was ist der CBAM und was bedeutet er für Unternehmen?

18.10.2023

Die hier dargestellten Informationen beziehen sich auf die entsprechende Verordnung vom 16.12.2022.

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist Teil des „Fit for 55“- Pakets der Europäischen Union, mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren will. Der CBAM hat zum Ziel, dass europäische Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen, keinen Anreiz haben, Emissionen in Nicht-EU-Länder zu verlagern bzw. gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern nicht benachteiligt sind. Konkret bedeutet dass, dass importierte Waren an den EU-Außengrenzen entsprechend verteuert werden.

Der CBAM ist bereits zum 1. Oktober 2023 in Kraft getreten, sieht aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vor. Der CBAM betrifft alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren. Das ist ein ganz erheblicher Teil der deutschen Industrie und wird auch viele Mittelständler betreffen.

Quelle:
Haufe.de, 18.10.2023