CSRD: Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
23.04.2024
Unternehmen, die nach der CSRD neu berichtspflichtig werden, müssen spätestens in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Da für viele der Angaben Vorjahreswerte zum Vergleich erforderlich sind, ist es ratsam, bereits für das Geschäftsjahr zu „üben“ und die organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen für eine systematische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.