CSRD: Welche Unternehmen sind betroffen?

23.04.2024

Neben kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bisher schon berichten müssen, sind künftig auch alle „großen“ Unternehmen berichterstattungspflichtig. Als „groß“ gelten nach der Richtlinie alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250