CSRD: Ab wann gilt die Pflicht?
23.04.2024
Für bereits jetzt berichtspflichtige Unternehmen beginnt die Berichtspflicht nach der CSRD bereits mit dem Geschäftsjahr 2024. Neu in die Berichtspflicht kommende Unternehmen müssen zum ersten Mal über das Geschäftsjahr 2025 einen nicht-finanziellen Bericht abgeben, wobei für quantitative Angaben Vergleichswerte aus 2024 erforderlich sein werden.