CBAM: Wer ist betroffen?

18.10.2023

CBAM betrifft große Teile der Industrie in der Europäischen Union. Unter die Vorschriften fallen alle Unternehmen , die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere aus Eisen und Stahl) in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren.

Quelle:
Haufe.de, 18.10.2023