CBAM: Welche Emissionen gemeldet werden müssen

18.10.2023

Unter die CBAM-Berichterstattung fallen die drei Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (KFWs). Für Düngemittel, Zement und Elektrizität müssen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen dieser Treibhausgase gemeldet werden, für die meisten Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte sowie für Wasserstoff nur direkte Emissionen. Die Unterscheidung direkt – indirekt ergibt sich aus dem Greenhouse Gas Protokoll.

Quelle:
Haufe.de, 18.10.2023