Die Themen von morgen

Was für Ihr Unternehmen wichtig werden könnte

Klimaschutz ist derzeit sicher das drängendste gesellschaftliche Thema, dem sich kaum ein Unternehmen entziehen kann. Es ist aber nicht das einzige aus der Spannbreite, die die UN mit ihren Development Goals ebenso beschreiben wie die Bundesregierung mit der CSR-Berichterstattungspflicht für Unternehmen ab einer gewissen Größe.

Diese Anforderungen stehen heute eben nicht nur auf Papier. Wichtige Zielgruppen erwarten von Unternehmen heute, dass sie sich den gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen stellen, eine klare Haltung zu ihnen einnehmen und Verantwortung zeigen – anstatt nur am Profit orientiert zu sein. Das gilt für Mitarbeiter, Investoren, Medien genauso wie die wichtigste Zielgruppe: die Kunden.

Wir haben sechs Felder identifiziert, die Unternehmen – je nach ihren Produkten und ihren Märkten – in Betracht ziehen sollten. Voranstellen wollen wir allerdings einen Aspekt, der in der gegenwärtigen Diskussion selten genannt wird: ein Unternehmen ist nämlich erst dann nachhaltig – und zu gesellschaftlicher Nachhaltigkeit fähig – wenn es fortbesteht. Sprich: wenn es erfolgreich ist. Das heißt, wenn seine Produkte auf Dauer so gut sind, dass Kunden sie kaufen, wenn es Marktbedürfnisse befriedigt: durch Innovation, durch Leistung, durch Effizienz. Unternehmerischer Erfolg ist die Basis für alle gesellschaftlichen Aspekte von Nachhaltigkeit, die wir hier aufgelistet haben.

CO2-Footprint

Energie-Einsparmaßnahmen

Innovationen

Regionalität

Verhaltensänderungen

Kompensationsprojekte (international und/oder regional)

Rohstoffe

Emissionen

Plastikverbrauch

Bio-Diversität

Insektenschutz

Biologische Landwirtschaft

Gentechnik

Lieferketten

Menschenrechte

Arbeitsschutz

Gerechte Entlohnung

Fairer Handel

Betriebsklima

Arbeitszeitmodelle

Diversity

Frauenförderung

Familienfreundlichkeit

Werkswohnungen

Politische Positionierung des Unternehmens

Klimawandel

Rechtsradikalismus

Gesellschaftliches Engagement

Spenden / Sponsoring

Offenlegung der Nachhaltigkeits-Aktivitäten

CSR-Berichterstattung

Fortschreiben und Diskussion

Teil einer besseren Welt von morgen

Die UN-Entwicklungs­ziele

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: sustainable development goals, SDGs) der Vereinten Nationen (UN) fordern weltweit eine nachhaltige Entwicklung in ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Hinsicht. Sie traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft und gelten für alle Staaten der Erde.

Mehr erfahren zu den Entwicklungszielen der UN

FAQs

In unseren Fragen und Antworten haben wir einige Aspekte aus den Entwicklungszielen erklärt.

In den Medien war zuletzt von Abmahnungen gegen Unternehmen die Rede, die mit dem Begriff „klimaneutral“ werben – bezogen auf das gesamte Unternehmen, Teilbereiche davon oder einzelne Produkte. Gegen mehrere Unternehmen, darunter Aldi Süd, hat die „Wettbewerbszentrale“ Unterlassungsklagen eingereicht. Einige Unternehmen haben daraufhin Verpflichtungserklärungen gegenüber abgegeben, die Gerichtsverfahren in den anderen Fällen sind alle noch offen. Die Kritik richtet sich gegen Werbebotschaften wie: „erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler", „wir handeln klimaneutral" oder "klimaneutrales Premium-Heizöl". Die „Wettbewerbszentrale“ hält diese Aussagen für irreführend beziehungsweise intransparent und unkonkret. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass die Klimaneutralität zu 100 Prozent durch emissionsvermeidende beziehungsweise emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht werde, die das Unternehmen selbst und seine Produkte betreffen: etwa in den eigenen Produktionsprozessen, der Logistik oder dem Vertrieb. Dies sei aber – so die Kritik – tatsächlich nicht der Fall, die Klimaneutralität stelle lediglich ein rechnerisches Ergebnis dar, das durch den Kauf von CO₂-Ausgleichszertifikaten erreicht werde. Darauf müsse in der Werbung explizit hingewiesen werden. Diese Kritik erscheint zunächst inhaltlich und formal unberechtigt. Denn eine gerichtlich festgestellte Definition von Klimaneutralität oder gar eine gesetzlich normierte Beschreibung gibt es bis heute nicht – wohl aber eine international im Zuge der internationalen Klimakonferenzen entstandene und anerkannte Definition: Demnach wird – wie oben dargestellt – eine ausgeglichene CO2-Bilanz dann erreicht, wenn zunächst Einsparmaßnahmen durch das Unternehmen selbst in den von ihm verantworteten Prozessen durchgeführt werden. Betrachtet werden dabei die drei so genannten Scopes des Corporate Standards im Greenhouse Gas Protokoll. Dieser Bilanzierungs-Standard gilt weltweit einheitlich für Unternehmen. Danach werden in einem zweiten Schritt verbleibende, nicht vermeidbare CO2-Emissionen im Rahmen von zertifizierten Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern ausgeglichen. Dahinter steckt die Intention der weltweiten Klimakonferenzen, wonach die „Verursacherländer“ des Klimawandels, also die Industrieländer, finanzielle Zahlungen an die Entwicklungsländer leisten sollten, die sich weniger gut an die Folgen der Erderwärmung anpassen können. Der Begriff „klimaneutral“ findet sich daher in dem hier beschriebenen Verständnis in allen Klimavereinbarungen und in der Folge bei allen damit befassten Institutionen wie der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder dem Umweltbundeamt. Inhaltlich spiegelt der beschriebene Mechanismus schlicht die Tatsache wider, dass kein Unternehmen, kein Produkt und keine öffentliche Einrichtung klimaneutral – also aus sich selbst heraus CO2-frei sein kann, solange Energiegewinnung und Produktion noch zumindest zum Teil auf fossilen Trägern beruhen. Klimaneutralität müsste dann, wenn sie allein auf Aktivitäten des Unternehmens selbst bezogen werden, die Einstellung seiner Tätigkeit zur Folge haben. Dennoch zeigen die Abmahnversuche und die Resonanz, die sie in den Medien gefunden haben, einen Trend in der Wahrnehmung von Klimabilanzen für Produkte oder Unternehmen. Die „Wettbewerbszentrale“ hat recht, wenn sie anmahnt, dass vor jeder Kompensation mögliche Einsparmaßnahmen getätigt werden sollen. Der Fokus muss auf Vermeidung und Verringerung liegen, nicht auf Kompensation unnötig hoher Emissionen. Hier dürfen es sich Unternehmen auch nicht zu leicht machen, auch wenn Kompensation in Entwicklungsländern häufig wesentlich billiger ist als Einsparmaßnahmen durch das Unternehmen selbst. Je transparenter die Aktivitäten des Unternehmens sind, je größer die eigenen Anstrengungen und je authentischer der Bezug der Kompensationsprojekte zum eigenen Geschäft, desto glaubwürdiger wird die Klima-Story von Unternehmen. Genau darauf kommt es gerade vor dem Hintergrund von solchen Diskussionen an. Stand: 26.5.2021 gh

Seit 2005 gibt es zwei Arten von weltweiten CO2-Märkten: den freiwilligen Markt und den verpflichtenden CO2-Handel unter Aufsicht der UN, der etwa für Energieerzeuger sowie Teile der Industrie gilt. Sie müssen für ihre Emissionen entsprechende Zertifikate kaufen. Der verpflichtende Handel steht seit Jahren in der Kritik, und es wurden einige wichtige Reformen durchgeführt. Der Vorwurf lautete vor allem, dass zu Beginn viel zu viele Zertifikate zugeteilt worden seien, so dass die Preise für die Zertifikate zu niedrig seien, und kaum Anreiz zu Reduktionen bestehe. Beim freiwilligen Markt können Projektbetreiber, NGOs oder Unternehmen in einem beliebigen Land ein Klimaschutzprojekt durchführen und das dann von einem privaten Gutachter überprüfen lassen. Dieser bestätigt die Menge der eingesparten CO2-Emissionen und damit auch die Menge der Gutschriften pro Jahr, die ausgeschüttet werden können. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂. Die Gutachter arbeiten für private Zertifizierer, darunter sind rein privatwirtschaftliche Unternehmen aber auch Stiftungen, die von Nichtregierungsorganisationen gegründet wurden, beispielsweise der Gold-Standard. Die Zertifizierer unterscheiden sich erheblich in ihren Anforderungen an die Projekte. Ein Kritikpunkt an diesem System ist, dass in der Vergangenheit Projekte oftmals nicht zusätzlich waren, die CO2-Einsparung hätte also ohnehin stattgefunden. Stand: 10.03.2021 gh