Schärfere CSR-Berichtspflicht in der EU in Kraft getreten

05.02.2023

Die Reform der Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union (CSRD) ist heute in Kraft getreten und beinhaltet zum Teil deutlich schärfere Vorgaben. Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) löst die bisherige CSR-Richtlinie ab und ändert u.a. die Bilanzrichtlinie. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umsetzen.

Erste Nachhaltigkeitsberichte nach der neuen Richtlinie sind grundsätzlich für ab dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre offenzulegen, wobei Unternehmen, die bisher nicht in den Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fielen, Nachhaltigkeitsberichte erst für spätere Geschäftsjahre offenlegen können.

Unternehmen, die bereits jetzt berichtspflichtig sind, bzw, nach den neuen Regeln neu berichtspflichtig werden, sollten sich dringend  vorbereiten. Wir unterstützen Sie dabei gern, schreiben Sie einfach und unverbindlich eine Email an kontakt@part-of-tomorrow.de.

Hier geht es zur Pressemeldung des Europäischen Rats.