CSRD: 10 Tipps, wie Unternehmen vorgehen sollten
Auch wenn die EU erhebliche Vereinfachungen der CSRD angekündigt hat und rund 80 Prozent der durch die ursprüngliche Richtlinie verpflichteten Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen werden. In vielen Unternehmen stehen Verantwortliche vor der Frage: wie herangehen an diese Herkules-Aufgabe. Wir haben 10 Tipps, wie Ihnen der Einstieg gelingt.
CSRD Tipps – Nr. 1: Betroffenheit klären
Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht nach der CSRD betroffen ist. Wichtig: berücksichtigen Sie die von der EU geplanten Änderungen, die wesentliche Vereinfachungen vorsehen.
CSRD Tipps – Nr. 2: Berichtsstandard ESRS verstehen
Auch wenn er in furchtbarem EU-Englisch formuliert ist: schauen Sie sich zumindest die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2 an sowie den Klimaschutz-Standards ESRS E 1. Hier finden Sie das komplette Set (noch ohne die geplanten Änderungen). Es ist wichtig, dass Sie den Aufbau und die Logik der Vorgehensweise verstehen.
CSRD Tipps – Nr. 3: Andere Berichte googeln
Viele Unternehmen haben bereits CSRD-konforme Berichte veröffentlicht. Sie können davon lernen und bekommen ein Gefühl dafür. Schauen Sie vor allem, ob Sie Unternehmen Ihrer Branche finden.
CSRD Tipps – Nr. 4: Doppelte Wesentlichkeit verstehen
Kern und Kompass eines CSRD-Berichts ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Dafür schreibt ESRS 2 einen konkreten Prozess vor, der wirtschaftsprüfer-sicher dokumentiert werden muss. Bei diesem Schritt ziehen viele Unternehmen externe Experten heran. Einen guten Überblick über die Methode liefert auch die Implementation Guideline der EFRAG
CSRD Tipps – Nr. 5: Nach möglichen Branchenstandards suchen
Die wesentlichen Themen dürfen nicht pi mal Daumen festgelegt werden, sondern müssen nachvollziehbaren, möglichst objektivierbaren Kriterien folgen. Sehr hilfreich kann es sein, wenn Sie sich dabei auf einheitliche Vorgaben etwa eines Branchenverbands berufen können.
CSRD Tipps – Nr. 6: Ressourcen und Kompetenz schaffen
CSRD Tipps – Nr. 7: Prozess planen und Team bilden
CSRD Tipps – Nr. 8: Datensammlung beginnen
CSRD Tipps – Nr. 9: Lieferkette nicht vergessen
CSRD Tipps – Nr. 9: Wirtschaftsprüfer frühzeitig involvieren
Vermeiden Sie es unbedingt, am Ende mit dem Wirtschaftsprüfer zu diskutieren! Binden Sie ihn frühzeitig ein. Gerade kleinere Wirtschaftsprüfer-Gesellschaften tasten sich genauso zum ersten Mal an die CSRD heran wie Sie.
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