CSRD: 10 Tipps, wie Unternehmen vorgehen sollten

01.02.2025

Auch wenn die EU erhebliche Vereinfachungen der CSRD angekündigt hat und rund 80 Prozent der durch die ursprüngliche Richtlinie verpflichteten Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen werden. In vielen Unternehmen stehen Verantwortliche vor der Frage: wie herangehen an diese Herkules-Aufgabe. Wir haben 10 Tipps, wie Ihnen der Einstieg gelingt.

CSRD Tipps – Nr. 1: Betroffenheit klären

Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht nach der CSRD betroffen ist. Wichtig: berücksichtigen Sie die von der EU geplanten Änderungen, die wesentliche Vereinfachungen vorsehen.

CSRD Tipps – Nr. 2: Berichtsstandard ESRS verstehen

Auch wenn er in furchtbarem EU-Englisch formuliert ist: schauen Sie sich zumindest die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2 an sowie den Klimaschutz-Standards ESRS E 1. Hier finden Sie das komplette Set (noch ohne die geplanten Änderungen). Es ist wichtig, dass Sie den Aufbau und die Logik der Vorgehensweise verstehen.

CSRD Tipps – Nr. 3: Andere Berichte googeln

Viele Unternehmen haben bereits CSRD-konforme Berichte veröffentlicht. Sie können davon lernen und bekommen ein Gefühl dafür. Schauen Sie vor allem, ob Sie Unternehmen Ihrer Branche finden.

CSRD Tipps – Nr. 4: Doppelte Wesentlichkeit verstehen

Kern und Kompass eines CSRD-Berichts ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Dafür schreibt ESRS 2 einen konkreten Prozess vor, der wirtschaftsprüfer-sicher dokumentiert werden muss. Bei diesem Schritt ziehen viele Unternehmen externe Experten heran. Einen guten Überblick über die Methode liefert auch die Implementation Guideline der EFRAG

CSRD Tipps – Nr. 5: Nach möglichen Branchenstandards suchen

Die wesentlichen Themen dürfen nicht pi mal Daumen festgelegt werden, sondern müssen nachvollziehbaren, möglichst objektivierbaren Kriterien folgen. Sehr hilfreich kann es sein, wenn Sie sich dabei auf einheitliche Vorgaben etwa eines Branchenverbands berufen können.

CSRD Tipps – Nr. 6: Ressourcen und Kompetenz schaffen

 Die CSRD ist eine Herausforderung und bleibt Ihnen, wenn Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, auch erhalten. Sie benötigen also eine verantwortliche Person im Unternehmen, eine entsprechende Fortbildung, Unterstützung aus allen relevanten Abteilungen und möglicherweise auch externen Support. Verschaffen Sie sich darüber frühzeitig Klarheit.

CSRD Tipps – Nr. 7: Prozess planen und Team bilden

Planen Sie rechtzeitig den Prozess Ihres CSRD-Berichts und veranschlagen Sie für den ersten Bericht mindestens 1 Jahr. Stellen Sie ein Team aus den verantwortlichen Mitarbeitern in den Abteilungen zusammen, die Sie für den Bericht benötigen und binden Sie diese frühzeitig ein.

CSRD Tipps – Nr. 8: Datensammlung beginnen

Sie werden sehr viele Daten für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichtbenötigen. Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, welche das sind, von wem Sie sie erhalten, welche es bereits gibt im Unternehmen und welche neu zu beschaffen oder aufzubereiten sind. Prüfen Sie, ob Sie dafür eine spezielle Nachhaltigkeitssoftware einsetzen wollen oder Ihren Excel-Kenntnissen vertrauen.

CSRD Tipps – Nr. 9: Lieferkette nicht vergessen

Hierbei gibt es zwar eine Übergangsfrist, aber früher oder später benötigen Sie Daten aus der Lieferkette. An die heranzukommen, ist oft viel schwieriger als an Daten aus dem eigenen Unternehmen

CSRD Tipps – Nr. 9: Wirtschaftsprüfer frühzeitig involvieren

Vermeiden Sie es unbedingt, am Ende mit dem Wirtschaftsprüfer zu diskutieren! Binden Sie ihn frühzeitig ein. Gerade kleinere Wirtschaftsprüfer-Gesellschaften tasten sich genauso zum ersten Mal an die CSRD heran wie Sie.

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