Green Claims Directive: was die neue EU-Richtlinie für umweltbezogene Aussagen bedeutet

04.02.2026

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen über die Zulässigkeit von Umweltaussagen einführen. Ziel ist es, dass Verbraucher Aussagen über die Umweltauswirkungen von Produkten vertrauen können und so genanntes Greenwashing verhindert wird.  Das EU-Parlament hat bereits im März 2024 den Richtlinienentwurf beschlossen, voraussichtlich wird die Green Claims Directive 2027 in Kraft treten.

Viele Unternehmen kennzeichnen heute ihre Produkte als „nachhaltig“, „recyclebar“ oder „klimaneutral“, ohne dass sie solche Aussagen bisher belegen mussten. Allerdings hat eine Studie dcer EU aus dem Jahr 2020 festgestellt, dass nicht wenige solcher umweltbezogenen Aussagen vage, irreführend oder haltlos ist. Das möchte die EU-Kommission ändern. Nach dem Entwurf der Green-Claims-Richtlinie müssen Unternehmen künftig freiwillige Umweltaussagen belegen.  Der Entwurf gibt Kriterien dafür vor, wie Unternehmen ihre Umweltangaben und -kennzeichnungen nachweisen müssen. Umweltaussagen müssen zudem vor der Veröffentlichung von einer unabhängigen und akkreditierten Prüfstelle geprüft werden. Außerdem enthält der Entwurf der Richtlinie Regeln zu Umweltzeichen.

Der Entwurf der Green Claims Directive regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Grundsätzlich soll sie für alle in der EU tätigen Unternehmen gelten, auch für kleine und mittlere Unternehmen. Für sie sind aber zum Teil Ausnahmen oder Erleichterungen vorgesehen. Der Richtlinien-Entwurf sieht vor, dass Unternehmen freiwillige Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen müssen. Darunter fallen Aussagen über Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst, die positive Umweltauswirkungen behaupten und die derzeit nicht durch andere EU-Vorschriften erfasst sind.

Neu mit der Richtlinie eingeführt werden akkreditierte, verpflichtende Prüfstellen, die Umweltaussagen und Umweltzeichen vorab unabhängig zertifizieren, bevor Unternehmen sie in der Kommunikation mit Kunden verwenden dürfen. Werden die Anforderungen erfüllt, stellt die Prüfstelle ein EU-weit anerkanntes Konformitätszertifikat aus.

Den Vorschlag der Richtlinie hatte die EU-Kommission bereits im März 2023 vorgelegt. Rund ein Jahr später hat das EU-Parlament den Entwurf in erster Lesung beschlossen; der Rat hat noch nicht zugestimmt, aber im Juni 2024 seine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag festgelegt. Im Januar 2025 haben die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament begonnen. Wenn die Richtlinie verabschiedet wird, haben die Mitgliedstaaten voraussichtlich zwei Jahre für die Umsetzung ins nationale Recht Zeit, bevor die neuen Vorgaben ein Jahr später verbindlich werden.

Bei Zuwiderhandlung sieht der Richtlinien-Entwurf Bußgelder vor. Für die Art und Höhe der Sanktionen kommt es auf die Art und Schwere des Verstoßes an sowie darauf, ob es sich um einen vorsätzlichen oder wiederholten Verstoß handelt. Auch der wirtschaftliche Nutzen für das Unternehmen kann herangezogen werden.Genaueres werden die Mitgliedsstaaten festlegen müssen.

Eine gute Übersicht darüber, was auf Unternehmen zukommt, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellt.