FAQ

In unseren Fragen und Antworten finden Sie zu vielen Aspekten von Nachhaltigkeit weiterführende Erklärungen. Stöbern Sie ruhig!

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union - Nr. 2022/2464 - verschärft die seit 2014 geltende EU-Richtline zur  nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen und weitet den Geltungskreis erheblich aus. Alle betroffenen Unternehmen müssen jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Betroffene Unternehmen müssen jährlich über die so genannten nicht-finanziellen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten, also die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt, Soziales und Gesellschaft, bzw. Aspekte aus diesen Bereichen, die wiederum die Geschäftstätigkeit beeinflussen. Der Bericht hat nach einem einheitlichen Standard zu erfolgen, den für diesen Zwecke eigens entwickelten  European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die bisher nebeneinander bestehenden Berichterstattungs-Standards wie GRI, Global Compact oder DNK zusammenfassen und für europäische Unternehmen vereinheitlichen. Hinzu kommt, dass die nicht-finanziellen Berichte künftig vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen sind.

Neben kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bisher schon berichten müssen, sind künftig auch alle "großen" Unternehmen berichterstattungspflichtig. Als „groß“ gelten nach der Richtlinie alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:
  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

Ja, seit 2025 können Unternehmen auf der Website des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) auch nach dem VSME berichten. Für Unternehmen, die bisher nach DNK berichtet haben und künftig nach VSME berichten möchten, bietet der DNK eine Hilfestellung an, die dabei hilft, Lücken zwischen den beiden Standards aufzudecken.
In den kommenden Wochen soll das Modul um weitere Funktionen ergänzt und fortlaufend Feedback von Anwenderunternehmen in die Weiterentwicklung integriert werden. Die nächste Version des Moduls, die auch die Möglichkeit eines Checks der Berichte durch die DNK-Gutachter bietet, soll voraussichtlich Ende November vorgestellt werden.

Der neue Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in zwei Module unterteilt:

Basic Module

Das Einstiegspaket enthält alle relevanten Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie, Governance, Umwelt & Soziales, Mitarbeitenden sowie zur Lieferkette. KMUs können darin beschreiben, wie sie Nachhaltigkeit angehen und welche Themenbereiche relevant sind, ohne zu sehr ins Detail zu gehen.

Comprehensive Module

Aufbauend auf dem Basismodul können Unternehmen mehr Transparenz (z.B, für Investoren oder Kunden) schaffen und zusätzliche Kennzahlen und Leistungsindikatoren erfassen – zum Beispiel zu Emissionen, Energieverbrauch oder Governance-Strukturen. Daas Prinzip „if applicable“-Prinzip stellt sicher, dass Unternehmen nur über tatsächlich relevante Themen berichten. Der modulare Aufbau macht den Standard flexibel: KMU können klein einsteigen und ihre Berichterstattung Schritt für Schritt erweitern. Um Datenerfassung, Austausch und Vergleich zu erleichtern, entwickelt die EFRAG bis 2026 ergänzende Tools wie digitale Templates und eine XBRL-Taxonomie – eine Art digitales Vokabular, um Nachhaltigkeitsinformationen künftig europaweit im selben Format erfassen und auswerten zu können.

Das Basismodul umfasst insgesamt 51 Datenpunkte in 11 Bereichen und muss in jedem VSME-Bericht bearbeitet werden. Das erweiterte Modul umfasst weitere 42 Datenpunkte in 9 Bereichen und richtet sich an Unternehmen, die weitergehende Informationen offenlegen möchten - oder dazu von Kunden in der Lieferkette aufgefordert werden.

Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsstandard der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht direkt unter die Berichtspflicht der CSRD fallen. Da sie dennoch indirekt betroffen sein können, etwa durch Anfragen von Kunden, soll der VSME einen einheitlichen Standard schaffen, der für möglichst alle Unternehmen gut umsetzbar ist.Interessant ist der VSME für KMU deshalb, weil er als eine Obergrenze darstellt, für Anfragen von CSRD-pflichtigen Unternehmen an nicht-berichtspflichtige Unternehmen. Mehr als die im VSME genannten Informationen müssen KMU in ihrer Lieferkette nicht bereitstellen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der freiwillige Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) unterscheiden sich erheblich in Umfang und Anforderungen:​ Anzahl der Datenpunkte: 
  • ESRS: Umfasst mehr als 1.000 Datenpunkte. Ebenso liegt der Fokus auf Strategien sowie Maßnahmen und Ziel.
  • VSME: Beinhaltet deutlich weniger Datenpunkte, um den Berichtsaufwand für KMU zu minimieren. Es sind rund 100 Datenpunkte. Der Fokus liegt vermehrt auf den ESG-Kennzahlen.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: 
  • ESRS: Verlangt eine verpflichtende doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch finanzielle Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. ​
  • VSME: Obwohl nicht verpflichtend, empfiehlt myclimate eine vereinfachte Analyse, um relevante Nachhaltigkeitsthemen gezielt zu identifizieren.​
Berücksichtigung der Wertschöpfungskette: 
  • ESRS: Erfordert eine umfassende Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich vorgelagerter und nachgelagerter Aktivitäten.
  • VSME: Legt weniger Wert auf eine detaillierte Analyse der Wertschöpfungskette, wodurch der Fokus auf unternehmensinterne Prozesse gerichtet wird.
Prüfpflicht Anders als die ESRS sieht der VSME keine externe Prüfung und Bestätigung vor, etwa durch den Wirtschaftsprüfer.

Für bereits jetzt berichtspflichtige Unternehmen beginnt die Berichtspflicht nach der CSRD bereits mit dem Geschäftsjahr 2024. Neu in die Berichtspflicht kommende Unternehmen müssen zum ersten Mal über das Geschäftsjahr 2025 einen nicht-finanziellen Bericht abgeben, wobei für quantitative Angaben Vergleichswerte aus 2024 erforderlich sein werden.

Nein, der VSME unterliegt keiner Prüfungspflicht. Eine externe Prüfung kann als Differenzierungs- und Qualitätsmerkmal sinnvoll sein, bleibt aber freiwillig.

Unternehmen, die nach der CSRD neu berichtspflichtig werden, müssen spätestens in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Da für viele der Angaben Vorjahreswerte zum Vergleich erforderlich sind, ist es ratsam, bereits für das Geschäftsjahr zu "üben" und die organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen für eine systematische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Sprechen Sie uns gern an, wir beraten Sie unverbindlich.