Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung der geplanten Berichterstattungspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit, Lieferketten und Investments vorgestellt. Vor allem bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es erhebliche Änderungen. Rund 80 Prozent der ursprünglich nach der CSRD verpflichteten Unternehmen sollen ganz aus der Berichtspflicht fallen. Was genau sich ändern soll, erklärt der Wirtschaftsprüfer Tobias Ketzinger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft audit&.